RS0005630 – OGH Rechtssatz
Einer vom Kläger beantragten EV wird durch die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht die Basis entzogen, sodaß sie - in sinngemäßer Anwendung des § 399 Abs 1 Z 4 EO - über Antrag aufzuheben ist.
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