Einer vom Kläger beantragten EV wird durch die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht die Basis entzogen, sodaß sie - in sinngemäßer Anwendung des § 399 Abs 1 Z 4 EO - über Antrag aufzuheben ist.
Rückverweise
…Zurückziehung des Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist § 399 Abs 1 Z 4 EO zwar analog anwendbar (vgl RS0005612; RS0005603; RS0005630; RS0103346). Aber weder der Wortlaut noch der Zweck dieser Bestimmung ermöglicht es der gefährdeten Partei, nach Abweisung ihres Sicherungsantrags diese Entscheidung und damit das Prozesshindernis…
…Folge, dass die einstweilige Verfügung in sinngemäßer Anwendung des § 399 Abs 1 Z 4 EO auf Antrag aufzuheben ist (RIS Justiz RS0005630). [15] 3.2 Hingegen kann der zugunsten des beklagten Ehegatten bewilligten einstweiligen Verfügung durch eine solche Klagerücknahme nicht ohne weiteres die Grundlage entzogen werden. Dem beklagten…