Ein Handeln zum Nachteil des Nachlasses nach einem Angehörigen wird von der Privilegierung des § 166 StGB ebensowenig umfaßt wie ein Handeln zum Nachteil eines Nachlasses vor der Abgabe von Erbserklärungen durch Angehörige des Täters.
…ein Betrug zum Nachteil des Nachlasses nach einem Angehörigen des Täters in den Anwendungsbereich des § 166 StGB fallen sollte (vgl aber RIS Justiz RS0094991, Kirchbacher in WK 2 StGB § 166 Rz 22). [10] Im Übrigen war der Angeklagte nach den tatrichterlichen Feststellungen Großneffe der ***** B***** (US…
…I 2 , 290; RIS-Justiz RS0094712). Erfolgte demnach die Tat zum Nachteil eines ruhenden Nachlasses, ändert sich an der fehlenden Privilegierung (vgl dazu RIS Justiz RS0094991; Kirchbacher/Presslauer in WK² § 166 Rz 22) auch dann nichts, wenn der Nachlass nachträglich einem oder mehreren Angehörigen im Sinn des §…
…6.2. Die strafrechtliche Judikatur sieht das Handeln zum Nachteil des Nachlasses nach einem Angehörigen nicht von der Privilegierung des § 166 StGB umfasst ( RS0094991 ; 12 Os 93/21z ). [18] In der strafrechtlichen Literatur wird jedoch erwogen, die Privilegierung des § 166 StGB dann zur Anwendung zu…
…noch auf eine – vor Abgabe von Erbantrittserklärungen begangene – Straftat gegen den Nachlass einer Person, die Familienangehörige als Erben eingesetzt hat, angewendet (RIS-Justiz RS0094991; zuletzt OGH 25.1.2011, 14 Os 168/10b; vgl Flora in Leukauf/Steininger, StGB 4 §166, Rz. 11). Nach einem Teil der…
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