JudikaturOGH

RS0099411 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 1990

Der Zulassungsausspruch nach § 232 Abs 1 AußStrG kann nach dem Zeitpunkt, in dem das Rekursgericht an seine Entscheidung gebunden ist (vgl § 416 Abs 2 ZPO), nicht mehr wirksam nachgetragen werden.

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