JudikaturOGH

RS0046433 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 1982

Wenn zwischen Abhandlungsgericht und Prozeßgericht strittig ist, ob ein Verlassenschaftskurator oder ein Prozeßkurator nach § 8 ZPO zu bestellen ist, so ist dies kein Kompetenzkonflikt.

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