JudikaturOGH

RS0036852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. März 1982

Bindung des Amtshaftungsgerichtes an die Rechtsauffassung de VfGH, daß einer Norm Verordnungscharakter zukommt, wenn der VfGH einen auf diese Norm gestützten Anspruch nach Art 137 B-VG (nur deshalb) verneint hat, weil die Verordnung nicht ordnungsgemäß kundgemacht wurde.

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