JudikaturOGH

RS0046908 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2025

Allein unter dem Gesichtspunkt des Wohls des Kindes ist auch der Fall zu beurteilen, dass der Pflegebefohlene seinen ständigen Aufenthalt und somit den Mittelpunkt seiner gesamten Lebensführung und wirtschaftlichen Existenz in einen anderen Gerichtssprengel verlegt.

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