JudikaturOGH

RS0072199 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 1982

Einlassen ein eine lautstarke Wechselrede mit dem Staatsanwalt und dem beisitzenden Richter eines Schöffensenats während der Hauptverhandlung sowie die Verwendung der Ausdrücke "Falschprotokollierung" und "Beamtenkauderwelsch" im Plädoyer in Beziehung auf Polizeierhebungen gerade noch (nach der besonderen Lage des Falls) durch das Verteidigerprivileg des § 9 RAO gedeckt.

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