RS0072199 – OGH Rechtssatz
Einlassen ein eine lautstarke Wechselrede mit dem Staatsanwalt und dem beisitzenden Richter eines Schöffensenats während der Hauptverhandlung sowie die Verwendung der Ausdrücke "Falschprotokollierung" und "Beamtenkauderwelsch" im Plädoyer in Beziehung auf Polizeierhebungen gerade noch (nach der besonderen Lage des Falls) durch das Verteidigerprivileg des § 9 RAO gedeckt.