JudikaturOGH

RS0060321 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 1982

Nach § 42 Abs 4 GmbHG ist ein rein vermögensrechtlicher Nachteil unbeachtlich, wenn er nach dem Umfang des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens als geringfügig zu beurteilen ist.

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