JudikaturOGH

RS0035643 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 1982

Der im Judikat 61 neu ausgedrückte Grundsatz, daß dem Beklagten ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zusteht, mit welchem das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht zurückgewiesene Klage aufgetragen hat, gilt auch im Fall des § 37 ZPO. Dem Beklagten ist dadurch nicht die Befugnis entzogen, seine Einwendungen gegen die vom Kläger vorgelegte Vollmacht im eingeleiteten Verfahren vorzutragen und auf ihre Prüfung zu dringen.

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