RS0059633 – OGH Rechtssatz
Im Verfahren über eine Klage der Gesellschafterminderheit gegen einen Geschäftsführer nach § 48 Abs 1 GmbHG kann sich dieser nicht auf eine erst nach der Anmeldung des Anspruches (§ 38 Abs 3 GmbHG) erfolgte Entlastung durch die Mehrheit berufen.