JudikaturOGH

RS0012544 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 1982

Unter "Grad" im Sinne des § 612 ABGB ist nur ein Nacherbe zu verstehen, weil der Institut nicht als erster Grad gilt; den Instituten mitgerechnet, kommt es bei unbeweglichen Gütern zu zwei Erbfolgefällen.

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