JudikaturOGH

RS0064041 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2023

Der Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer stellt ein Sondervermögen dar, das nicht in die Konkursmasse fällt, sondern zur Befriedigung des geschädigten Dritten dient.

Rückverweise