23Bs77/25d—OLG Wien Entscheidung
09. Oktober 2025
…korrigieren, als der bisher ordentliche Lebenswandel der Angeklagten zusätzlich mildernd zu werten ist, aber auch der Erschwerungsgrund der einschlägigen Vorstrafe zu entfallen hat (RIS-Justiz RS0076122, RS0091593). Weiters hat der Erschwerungsgrund der „Ausnützung der Hilfsbedürftigkeit des Opfers“ mangels diesbezüglicher Feststellungen zu einem Vorsatz der Angeklagten (vgl RIS-Justiz RS0102220…