RS0073404 – OGH Rechtssatz
Alleinverschulden des Auffahrenden, der gegen die Bestimmungen des § 18 Abs 1 StVO verstößt und vorhersehen kann, daß der vorausfahrende Kraftfahrer wegen eines bevorstehenden Haltegebotes nach § 38 Abs 1 StVO eine stärkere Geschwindigkeitsverminderung vornehmen wird.