JudikaturOGH

RS0019229 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2024

Ob die aufgezeigten subjektiven Voraussetzungen einer gemischten Schenkung im Einzelfall vorliegen, fällt in das Gebiet der Tatsachenfeststellung und ist daher einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen.

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