Gegen eine von der Konkursmasse im Anfechtungsprozess eingeklagte Geldforderung kann der Anfechtungsgegner mit einer als Masseforderung zu qualifizierenden Geldforderung ohne jede Einschränkung aufrechnen; die Aufrechnungsvoraussetzungen der Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit sind diesbezüglich gegeben.
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