JudikaturOGH

RS0010576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2020

Nach herrschender Auffassung besteht ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Abwehr von Immissionen nach § 364 Abs 2 ABGB nur dann, wenn eine physische Einwirkung stattfindet, nicht aber schon dann, wenn durch eine Baumaßnahme auf dem Nachbargrund Luft oder Licht nicht mehr so wie früher eindringen können oder wenn die Aussicht beeinträchtigt wird.

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