JudikaturOGH

RS0092379 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1992

Gibt der OGH der Berufung des Angeklagten, mit der dieser bedingte Strafnachsicht (hier nach § 43 Abs 2 StGB) begehrt, Folge, so überläßt er die Erteilung einer geeigneten Weisung zur Schadensgutmachung dem Erstgericht.

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