RS0021758 – OGH Rechtssatz
Jene arbeitsrechtlichen Normen, die nicht vom persönlichen Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers ausgehen und den sozial Schwächeren schützen sollen, sind auf den "freien" Dienstvertrag (analog) anwendbar. Frage nach analoger Anwendung allgemeiner Abfertigungsbestimmungen auf den "freien" Dienstvertrag bleibt (hier) dahingestellt.