Eine Berücksichtigung der Umstellung des Umsatzsteuersystems auf eine Entschädigungsrente nach § 8 Abs 1 EisbEG ist nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 Abs 1 EisbEG selbst dann ausgeschlossen, wenn bei freier Verpachtung die Überwälzung der Mehrwertsteuer durch einen nicht buchführungspflichten Landwirt auf den Pächter hätte erfolgen können.
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