JudikaturOGH

RS0008768 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2025

Stimmt bei einem relativ "jungen" Gesetz der klare, jeden Zweifel ausschließende Wortlaut einer Bestimmung mit der sich aus den Materialien ergebenden historisch-subjektiven Zweckdeklaration vollkommen überein, dann ist für eine diesen Gesetzeswortlaut "korrigierende", objektiv-teleologische Auslegung kein Raum. (hier: DHG 1965).

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