JudikaturOGH

RS0039009 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1985

Dem Begehren auf Feststellung eines Angestelltenverhältnisses kann im Sinne des § 406 ZPO nur stattgegeben werden, wenn dieses im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung zweiter Instanz noch besteht.

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