7Ob126/20k—OGH Entscheidung
16. September 2020
…ABGB haftet der Wohnungsinhaber für jeden Schaden, der dadurch entsteht, dass aus der Wohnung etwas hinausgeworfen oder hinausgegossen wird. Die Haftung betrifft nur den Wohnungsinhaber (RS0029570). Unter diese Gesetzesbestimmung wird auch die Haftung für gefährlich verwahrtes Wasser – in Analogie – subsumiert. Der Grund dieser Haftung liegt darin, dass nur der…