Es kann auch derjenige mit der actio negatoria belangt werden, der Vorkehrungen zur Verhinderung von Störungen zu treffen, sie aber unterlassen hat, etwa gegen das Überweiden von Vieh ( SZ 11/174; SZ 6/176 ).
…oder im Stande gewesen wäre (1 Ob 82/00s, 1 Ob 153/00m, 1 Ob 196/00f; 7 Ob 327/98h; RIS-Justiz RS0011737, RS0012129, RS0012109 ua). Die bloße Tatsache, dass eine von einem Dritten verursachte Immission vom Grundstück des Nachbarn ausgeht, macht diesen für sich noch nicht verantwortlich; eine bloße…
…17] Der Kläger hat dazu sein Eigentum sowie einen (zumindest unmittelbar drohenden) Eingriff des Beklagten (oder die diesem gebotene, aber unterlassene Verhinderung einer Störung, vgl RS0012109 ; Koch in KBB 7 § 523 ABGB Rz 8), dieser hingegen die Berechtigung seines Eingriffs zu beweisen ( 1 Ob 210/19t…
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