6Ob127/17w—OGH Entscheidung
29. August 2017
…Daher wäre im vorliegenden Fall ungeachtet der Frage der Verwertbarkeit der Betriebsliegenschaft, insbesondere auch angesichts des anhängigen Aufteilungsverfahrens (vgl dazu RIS Justiz RS0008533, RS0111605, RS0057727, RS0057479 [T4], RS0057323) eine gesonderte Veräußerung der Zubehörsachen im Rahmen der Liquidation rechtlich möglich. Auch eine solche Aufhebung der Zubehörseigenschaft durch Veräußerung bedürfte aber nach dem…