JudikaturOGH

RS0098445 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2019

Daß die vom Gericht aus der Gesamtheit der Verfahrensergebnisse gezogenen Schlußfolgerungen denkgesetzlich die einzig möglichen wären, wird vom Gesetz nicht gefordert (Mayerhofer-Rieder, Nr 22 zu § 258 StPO).

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