JudikaturOGH

RS0006058 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2024

Im Außerstreitverfahren ist die einredeweise Geltendmachung von (nicht in diesem Verfahren zu entscheidenden) Gegenforderungen unzulässig, weil eine dem § 391 Abs 3 ZPO entsprechende Bestimmung fehlt.

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