RS0059678 – OGH Rechtssatz
Auch aus der Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH kann ein unwiderbringlicher Nachteil im Sinne des § 42 Abs 4 GmbH entstehen, da die Qualitäten eines bestimmten Geschäftsführers von solcher Art sein können, daß durch die Beendigung seiner Tätigkeit für die Gesellschaft ein Umsatzrückgang oder eine Beeinträchtigung des Unternehmensrufes zu befürchten sind. An der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG hat sich durch die Neufassung des § 16 Abs 3 Satz 2 GmbHG durch die Novelle 1980 nichts geändert.