JudikaturOGH

RS0018498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2025

Gewährleistungsansprüche können nur wegen Mängel erhoben werden, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Ablieferung der Sache) - zumindest latent - schon vorhanden waren.

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