JudikaturOGH

RS0056654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 1981

Nach Lage des Falls kann der Vorwurf gegenüber dem Prozeßgegner er habe ein "gestörtes Verhältnis zur Wahrheit", durch § 9 Abs 1 RAO gedeckt sein (Bestätigung eines Ablassungsbeschlusses).

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