Ohne Kausalität des allfälligen Irrtums für das Rechtsgeschäft gibt es keine Irrtumsanfechtung.
…insbesondere auf rechtlicher Ebene bestehender – „Klärungsbedarf“ ist daher nicht erkennbar. Ohne Kausalität des allfälligen Irrtums für das Rechtsgeschäft gibt es keine Irrtumsanfechtung (RS0014933). [13] 5. Die in der Revision zitierten Rechtssätze und Entscheidungen lassen einen Zusammenhang mit den im vorliegenden Fall zu beurteilenden Rechtsfragen nicht erkennen. Dass…
…Willensmangel bei Abschluss des Optionsvertrags überhaupt Einfluss auf den angefochtenen Kaufvertrag gehabt hätte. Ein allfälliger Irrtum muss aber für das angefochtene Rechtsgeschäft kausal gewesen sein ( RS0014933 ). [12] 3. Ob und i nwieweit die Beklagte aus dem Optionsvertrag allenfalls verpflichtet ist, auf die zur Ausübung der der Klägerin eingeräumten Option erforderliche…
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