§ 456 ABGB ist auf richterliche Pfandrechte nicht anwendbar ( so schon EvBl 1952/320 ua ).
Rückverweise
…nicht möglich; § 456 ABGB ist auf richterliche Pfandrechte nicht anwendbar ( Hofmann in Rummel 3 § 456 ABGB Rz 2; RIS Justiz RS0011413; RS0087648). 3.5. In diesem Fall wäre der Anfechtungstatbestand des § 30 Abs 1 Z 3 KO deshalb erfüllt, weil die Befriedigung…