JudikaturOGH

RS0031191 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2025

Beim Schmerzengeld handelt es sich um eine Globalentschädigung; bei der Ausmessung kann daher das Globalbegehren nicht in einzelne, bestimmte Verletzungen beziehungsweise Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden.

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