JudikaturOGH

RS0040523 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 1981

Ein Verstoß gegen die prozessualen Förmlichkeiten des § 337 Abs 2 ZPO (Vorbehalt und ausdrückliche Beschlußfassung bezüglich des Nacheids) bildet bloß einen unerheblichen Verfahrensmangel, der weder die Gültigkeit und Wirksamkeit noch die Strafbarkeit des falsch geschworenen (Nacheides) Eides berührt.

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