JudikaturOGH

RS0050801 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 1981

Die Klage eines Sozialversicherungsträgers gegen den Geschäftsführer einer GmbH auf Ersatz des durch dessen deliktischen Verhalten (§ 114 ASVG, § 159 Z 1 und 2 StGB) verursachten Rückstandes an Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer der GmbH gehört nicht vor die Arbeitsgerichte, sondern vor die ordentlichen Gerichte.

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