RS0081268 – OGH Rechtssatz
Der Versicherer kann bei Verwendung eines erheblich (§ 29 VersVG) zu schnellen Mopeds ohne Führerschein Leistungsfreiheit auch auf Grund der Führerscheinklausel in Anspruch nehmen, wobei hier keine Einschränkung auf grobes Verschulden stattfindet.