RS0080412 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Die Prüfung des Vorliegens einer Gefahrerhöhung nach § 23 VersVG erfordert eine Gegenüberstellung und gegenseitige Abwägung der gefahrerhöhenden und der gefahrvermindernden Umstände (Gefahraufrechnung).
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