JudikaturOGH

RS0080412 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 1981

Die Prüfung des Vorliegens einer Gefahrerhöhung nach § 23 VersVG erfordert eine Gegenüberstellung und gegenseitige Abwägung der gefahrerhöhenden und der gefahrvermindernden Umstände (Gefahraufrechnung).

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