Das Fordern oder Anbieten eines Entgelts für eine Ware impliziert nicht schon die konkludente Zusicherung seiner Angemessenheit und stellt daher in der Regel keine Täuschungshandlung dar, wogegen bei Fixpreisen oder festen Tarifen an das Fordern eines bestimmten Preises die Zusicherung gebunden ist, es werde der vorgeschriebene Preis verlangt.
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