JudikaturOGH

RS0006110 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 1997

Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Anspruches auf Aufteilung ehelicher Ersparnisse (§§ 81 ff EheG) ist, daß das Hauptverfahren (auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe) bereits anhängig ist oder die Klage innerhalb einer vom Gericht nach § 391 Abs 2 EO bestimmten angemessenen Frist eingebracht wird.

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