JudikaturOGH

RS0006106 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Mai 1981

Im Scheidungsverfahren kann keine EV zur Sicherung des Anspruches bezüglich einer Wohnung nach § 97 ABGB erlassen werden, es sei denn, die EV stellt sich zugleich als einstweilige Regelung der Benützung oder einstweilige Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse dar.

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