RS0035972 – OGH Rechtssatz
Bietet ein Teilurteil für das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Kostenwertfestsetzung, sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens in der diesen Teil des Prozessgegenstandes abschließend erledigenden Entscheidung ziffernmäßig zu bestimmen (Fasching II, 364).