JudikaturOGH

RS0008294 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2007

Wurde die vom Erstrichter angeordnete einstweilige Verfügung im Rechtsmittelwege mangels Gefahrenbescheinigung aufgehoben, steht fest, dass sich der Antrag der gefährdeten Partei als ungerechtfertigt erwiesen hat; damit liegt der zweite Haftungsfall des § 394 EO vor.

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