JudikaturOGH

RS0035856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 1981

Die auf die erste Tagsatzung im Zivilprozeß abgestellte Sonderbestimmung des § 45 ZPO für die Entscheidung über die Kosten der Privatbeteiligung hat im Strafverfahren nicht Anwendung zu finden.

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