JudikaturOGH

RS0092090 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2013

Der Eintritt eines dem Tatbild entsprechenden Erfolgs in Österreich muß vom Tätervorsatz nicht umfaßt sein. Insoweit stellt die inländische Gerichtsbarkeit eine objektive Bedingung der Strafbarkeit dar.

Rückverweise