JudikaturOGH

RS0004304 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 1988

Bei einer Zwangsversteigerung nach § 328 Abs 2 EO bedarf es zwar nicht einer bücherlichen Eintragung des Eigentumsrechtes des Verpflichteten, aber es müssen entsprechende Urkunden vorliegen, die sein Eigentumsrecht beweisen.

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