RS0012962 – OGH Rechtssatz
Der Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils um den Betrag, der sich aus einem Verlagen gem § 785 ABGB auf Berücksichtigung von Schenkungen errechnet ( sog. Schenkungspflichtteil ), unterliegt auch dann der kurzen Verjährung nach § 1487 ABGB, wenn der Erblasser den Noterben - ohne erkennbare Anordnung der Berücksichtigung bestimmter Schenkungen iS des § 785 ABGB - in seiner letztwilligen Verfügung auf den Pflichtteil gesetzt hat.