JudikaturOGH

RS0012470 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 1981

Kann eine in der Form des § 579 ABGB errichtete Willensäußerung nicht als Enterbung verstanden werden, hilft auch ein dann nicht in die gültige Form eingeflossener auf Entziehung des Pflichtteils gerichteter tatsächlicher Wille des Erblassers nicht.

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