JudikaturOGH

RS0048034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2003

Auch dann, wenn der persönliche Verkehr des nicht sorgeberechtigten Elternteiles mit dem Kind aus welchen Gründen immer nicht ausgeübt werden kann, bestehen keine über die Mindestrechte des § 178 ABGB hinausgehenden Verständigungspflichten des anderen Elternteils (hier: durch Übersendung von Schulzeugnissen).

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