RS0048034 – OGH Rechtssatz
Auch dann, wenn der persönliche Verkehr des nicht sorgeberechtigten Elternteiles mit dem Kind aus welchen Gründen immer nicht ausgeübt werden kann, bestehen keine über die Mindestrechte des § 178 ABGB hinausgehenden Verständigungspflichten des anderen Elternteils (hier: durch Übersendung von Schulzeugnissen).