RS0004459 – OGH Rechtssatz
Der Exekutionstitel, gerichtet auf Räumung einer Liegenschaft, berechtigte zur Entfernung des Verpflichteten und aller jener Personen, die sich als Familienmitglieder, Besucher, Angestellte oder Untermieter des Verpflichteten (§ 568 ZPO) in den Räumen aufhalten. Nicht entfernt werden dürfen jene Personen, die auf Grund von Rechtsbeziehungen zum (früheren) Eigentümer auf der Liegenschaft verbleiben dürfen.