JudikaturOGH

RS0094713 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 1980

§ 168 Abs 1 StGB begangen durch den Geschäftsführer (und Kellner) eines Gastlokales, der zu einem Kartenspiel mit Gewinnchancen bis zweitausend Schilling die Karten gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

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